Ausstellungsordnung

 

§ 1 Hinweise

  1. Auf Hundeausstellungen des Vereins 1. DOG FRIENDS Club e.V.  sind alle Hunde willkommen und nicht ausschließlich Rassehunde.
  2.  LEINENPFLICHT: Hunde müssen in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände angeleint sein. 
  3. Unser Dachverband DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband -  und wir vertreten die Meinung: „Egal welche Rasse, jeder Hund ist Klasse!“ dies gilt auch und insbesondere für die „sogenannten Listenhunde“ und dennoch sind wir LEIDER an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Wir bitten um Verständnis! Egal welche Hunderasse, sollte der Hund die gesetzliche Auflage haben einen Maulkorb tragen zu müssen, so bitten wir dies auch während der Ausstellung entsprechend zu handhaben. Während des Richtens durch den Richter kann dieser selbstverständlich abgenommen werden. Gleichermaßen möchten wir die Hundebesitzer bitten, dass sollte der eigene Hund (egal welche Rasse) Besonderheiten im Verhalten oder bei dem Anfassen haben/zeigen, - BITTE auch hier den jeweiligen Richter informieren. 
  4. Im Interesse und zum Wohle aller Hunde bestehen wir auf die Beachtung des Tierschutzgesetzes. Verboten sind Stachelhalsbänder, Elektrogeräte (Teletakt). 
  5. Bissige, kranke, mit Ungeziefer befallene Hunde, sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode und in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in die Ausstellungsräume eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. 
  6. Verunreinigungen der Räumlichkeiten/Gelände durch den Hund sind im Bedarfsfall durch den Hundeführer sofort zu beseitigen. 
  7. Richter, Richteranwärter und Ringhelfer (auch im selben Haushalt lebende Personen) dürfen eigene Hunde der Rassen für die sie am Ausstellungstag zuständig oder tätig sind, nur mit Zustimmung der Ausstellungsleitung, ausstellen. Sie dürfen die Hunde nicht selbst vorführen und müssen während der Bewertung des eigenen Hundes den Ring verlassen. 
  8. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen irrtümlich in der falschen Klasse gemeldeten Hund, in die richtige Klasse einzuordnen. 
  9. Personen und ehemalige Mitglieder, die durch den Beschluss des Vereinsvorstandes von DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - ausgeschlossen worden sind, sind auch gleichzeitig von der Teilnahme an DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - -Veranstaltungen und an allen Rassehunde-Ausstellungen der angeschlossenen Vereine, sprch auch des 1.DFC.e.V.ausgeschlossen. 
  10. Kommerzielle Hundehändler dürfen an Ausstellungen des 1.DFC.e.V. nicht teilnehmen. 
  11. Am Tag der Ausstellung sind Nachmeldungen möglich, haben jedoch zur Folge, dass sich der Beginn der Ausstellung verzögern kann. BITTE rechtzeitig anreisen! In diesem Zusammenhangen weisen wir daraufhin, dass ein Tagespokal nur nach Verfügbarkeit vergeben werden kann.

Der Vorstand des Vereins 1.DFC.e.V  bittet um zeitige Anmeldung .

Bei Fragen bezüglich des Ablaufes der Hundeausstellung oder allgemeine Fragen bitten wir mit der jeweilig zuständigen Ausstellungleitung des Vereins DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - Kontakt aufzunehmen. 

Eine Ausgabe von Pokalen vor Beendigung der Veranstaltung findet grundsätzlich nicht statt. (Ausnahme: Aussteller die vor oder spätestens zu Beginn der Ausstellung an oder bei der Anmeldung das vorzeitige Verlassen der Veranstaltung gemeldet haben.)

 

 

 

§ 2Ablauf der Veranstaltung

 

1. Die Ausstellung des Vereins DOGS, FRIENDS & FUN e.V. - Internationaler Dachverband - beginnt, wenn nicht abweichend veröffentlicht, um 10.00 Uhr. Einlass ist in der Regel ab 09.00 Uhr, wenn nicht abweichend veröffentlicht.

 

Um einen rechtzeitigen Beginn zu gewährleisten, bitten wir alle Aussteller bis spätestens 30 Minuten vor Ausstellungsbeginn vor Ort zu sein. 

 

Nachmeldungen sind bis 10.00 Uhr möglich. Hier ist zu beachten, dass der Verein 1.DFC e.V. nicht für den Erhalt des Tagespokals garantieren kann. 

 

Nach dem Richten des letzten Hundes werden Zuchtgruppen und Koppelklassen vorgestellt und Prüfungen zwecks Feststellung der Zuchttauglichkeit abgenommen. Diese Zuchttauglichkeitsprüfungen sind vorab bei der Ausstellungsleitung anzumelden.

 

§ 3 Regeln

 

Die Abgabe einer Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr und verbindlichen Anerkennung der Ausstellungsordnung. 

 

Es wird empfohlen, dass jeder Hund mit einer Hundehaftpflicht versichert ist.

 

Jeder Hundebesitzer haftet selbst für alle Schäden, die sein Hund im Ausstellungsgelände anrichtet. 

 

Ebenso haftet die Ausstellungsleitung nicht für Personen- und Sachschäden, die nicht auf das Verhalten eines Hundes zurückzuführen sind. 

 

Es gilt Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde (Ohren nach dem 1.1.1987 oder Rute nach dem 1.6.1998) aus dem In- und Ausland. Ausnahme ist bei jagdlicher Verwendung mit entsprechendem Nachweis. 

 

Läufige Hündinnen können gerichtet werden, unter der Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Vorschriften:

  • Läufige Hündinnen werden außerhalb der Ausstellungsräume gerichtet und dürfen nicht an Sonder- bzw. Ehrenringen teilnehmen.
  • Trächtige Hündinnen sind generell von der Ausstellung ausgeschlossen.

Das Mitnehmen von Leckerchen und Spielzeug ist generell in den Ringen verboten.

 

Das Richterurteil ist unanfechtbar. Bei Beanstandungen/Formfehler ist die Ausstellungsleitung zu informieren. 

 

Bei vorzeitigem Verlassen des Ausstellungsgeländes besteht kein Anspruch auf eine Urkunde oder Tagespokal. 

 

Nachweise über Anwartschaften, Titel und Ahnentafel sind mitzubringen. Die Ahnentafel ist im Ausstellungsring mitzuführen und auf Verlangen dem Richter vorzulegen. 

 

Voraussetzung für die Vergabe einer Anwartschaft in der Championatklasse ist die Vorlage der Championatsnachweise bzw. das Nachweisheft. 

 

Alle Hunde, die in die Ausstellungsräumlichkeiten eingebracht werden, müssen eine gültige Tollwutschutzimpfung an Hand des Impfausweises nachweisen.  Der Impfpass muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. 

 

Der Ausstellungsleitung steht am Ausstellungtag ein Hausrecht zu und hat das Recht über Annahme oder Zurückweisung von Meldungen zu entscheiden. 

 

Die Aufrechterhaltung der Ordnung obliegt der Ausstellungsleitung. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, für die jeweilige Ausstellung gegen Personen, die den geordneten Ablauf stören oder gegen die Bestimmungen der Ausstellungsordnung verstoßen Hausverbot auszusprechen. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben unter Umständen die Entfernung vom Ausstellungsgelände und auch den Verlust zuerkannter Preise zur Folge. 

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

 

Diese Ausstellungsordnung ist immer an die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen der jeweiligen Ausstellungsorte gebunden und kann/muss durch den Vorstand des Vereins ggf. entsprechend angepasst werden. 

 

Schlussbestimmungen:

 

Mit Ihrer Anmeldung zu Ausstellungen erteilen Sie uns die Erlaubnis, dass wir Ihre Daten lediglich zu unserer vereinsinternen Datenbank im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern. Bilder von unseren jeweiligen Ausstellungen/Veranstaltungen werden wir jedoch auf der Homepage mit einem Kopierschutz (Wasserzeichen) versehen  veröffentlichen. 

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